Lizenzbedingungen | TablePlanner® – Professionelle Sitz- und Raumplanung für Events jeder Größe

Professionelle Sitz- und Raumplanung für Events jeder Größe

Lizenzbedingungen

Bitte beachten Sie die nachstehenden Lizenzbedingungen, die mit dem Erwerb unserer Software gelten.

Nutzung

Mit dem Erwerb des Programmpakets (nachfolgend als Software bezeichnet) räumt TW drei Software & Vertriebs GmbH (nachfolgend als Lizenzgeber bezeichnet) Ihnen das Recht (nachfolgend als Lizenz bezeichnet) ein, die Software unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.

Lizenzbestimmungen

§ 1 Gegenstand
Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen ist das Computerprogramm TablePlanner®, Anwenderdokumentation als Online-Dokumentation sowie sonstiges zugehöriges Material in elektronischer Form, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet. Die Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz.

§ 2 Zusicherungen
Der Lizenzgeber macht keinerlei Zusicherungen bezüglich Funktionstüchtigkeit, Fehlerfreiheit oder Verwendbarkeit von TablePlanner® zu einem bestimmten Zweck.

§ 3 Evaluierung
Eine Testversion für maximal 30 Gäste je Event dürfen Sie befristet und unverbindlich testen, um zu überprüfen, ob es Ihre Arbeit unterstützt. Die Testversion dürfen Sie kostenfrei weitergeben.

§ 4 Nutzungslizenz
Die Lizenz berechtigt zur Installation und zum Einsatz der Software an einem Arbeitsplatz. Eine zeitgleiche Installation oder Nutzung auf mehr als einer Hardware erfordert weitere Lizenzen. Die Nutzung ist begrenzt auf den Lizenznehmer.

§ 5 Auslieferung
TablePlanner® wird in verschiedenen Versionen angeboten. Das Produkt wird als Software grundsätzlich online zum Download angeboten. Auch bei Lizenzierung werden dem Kunden keine Datenträger oder gedruckten Handbücher überlassen. Ein CD-Datenträger wird gegen Aufpreis angeboten.

§ 6 Lizenzregistrierung
Der Lizenz-Schlüssel wird für den Lizenznehmer mit einem eigenen Verfahren generiert und funktioniert nur für den Lizenznehmer. Eine Weitergabe des Lizenz-Schlüssels ist nicht gestattet. TablePlanner® zeigt beim Arbeiten an, wer der Lizenznehmer ist. TablePlanner® verwendet den Namen des Lizenznehmers bei Ausdrucken, Listen und sonstigen Ausgaben.

§ 7 Weitergabe der Software
Das Nutzungsrecht an der Software können Sie nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen. Die Vermietung und der Verleih der Software ist ausdrücklich untersagt.

§ 8 Dekompilierung und Programmänderungen
  1. Die Dekompilierung sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind unzulässig.
  2. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist unzulässig.
  3. Urhebervermerke, Lizenznummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 9 Haftung
  1. Für Schäden und Folgeschäden haftet der Lizenzgeber maximal bis zur Höhe des Kaufpreises.
  2. Keine Haftung für Datenverlust infolge des Softwareeinsatzes.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
  4. Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 10 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lizenzgeber.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder wird, tritt an ihre Stelle diejenige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.